Die Anklage lautet auf:
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe
Elfter Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Urteil im Namen des Industrial:
Schuldig!
Urteilsbegründung:
Auch wenn diese Platte besser als die Remixe der letzten PRONG Scheibe ist, so kommt sie doch nie an die Intensität des Originals heran. Zu selten haben sie wie bei dem Remix von ´The Dick Song´ Atmosphäre. ´Let's Go (Dawn Of Oblivion Mix)´ hingegen taugt eher für den Abspann bei Miami Vice als zum Industrial Kracher. Das ist Leichenfledderei von Songs einer zu Grabe getragenen Band. Hoffentlich hat das Gemelke des Namens MINISTRY nun endlich ein Ende - das ist nicht MINISTRY!